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Jahresrundschreiben 2011

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

nachstehend einige wichtige Informationen über Veranstaltungen, Maßnahmen, Antragsfristen usw. in diesem Jahr.

Adressdatei/Mailverteiler

Zur Ergänzung unserer Adressdatei bitten wir, Mailadressen von Ansprechpartner/innen im Verein mitzuteilen, damit wir mit elektronischer Post unsere Kommunikation intensivieren und zeitlich beschleunigen können.

Jahresprogramm 2011

Unsere Veranstaltungen im Bereich Aus- und Fortbildungen findet ihr auf den Internetseiten www.sportjugend-hessen.de und www.sportjugend-region-kassel.de. Hefte mit detaillierteren Beschreibungen der Veranstaltungen sowohl im Fortbildungs- als auch im Freizeitenbereich können bei uns angefordert werden. Bitte meldet euch auch, falls ihr geeignete Stellen (Vereinsheim, Sporthalle) habt, um Werbeplakate für die Ferienfreizeiten auszuhängen.

Freistellung/Sonderurlaub (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, Vierter Teil: Ehrenamt in der Jugendarbeit i. d. F. v. 18.12.2006 [GVBl. I S. 698])

Für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen, z. B. auf Ferienfreizeiten, aber auch für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Jugendarbeit können Beschäftigte eine Freistellung (bis 2006 „Sonderurlaub“ genannt) bis zu 12 Tagen im Jahr in Anspruch nehmen. Diese 12 Tage können beliebig bis hin zu 24 halben Tagen aufgesplittet werden. Das Arbeitsentgelt, welches während der Freistellung zu zahlen ist, wird Betrieben vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales ersetzt, sodass die Freistellung für Arbeitgeber (weitgehend) kostenneutral ist. Bitte klärt eure Arbeitgeber über diesen Sachverhalt auf, falls sie ihn noch nicht kennen. Informationsmaterial dazu sowie Antragsformulare erhaltet ihr in unserer Geschäftsstelle.

Für Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes gelten zum Teil abweichende Vorschriften. Infos dazu gibt es ebenfalls bei der Sportjugend Region Kassel.

Zuschüsse

Landkreis Kassel
Für die im Landkreis ansässigen Vereine ist der Ansprechpartner hinsichtlich Bezuschussung (z. B. von Fahrten und Lagern) das Jugendamt des Landkreises (Abt. Jugendförderung, Tel. 0561/1003-334 oder -333) und/oder die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Das Jugendamt des Landkreises Kassel unterstützt nach den Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen, Verbänden und Vereinen usw. vom 04.04.2007 eure Jugendarbeit. Folgende Einzelrichtlinien bestehen:

·       Förderung von Freizeiten, Fahrten und Lager
mit 2,50 € je Tag und Teilnehmer im Alter von 6 bis 21 Jahren, Veranstaltung mind. 2 Tage, max. 12 Tage, höchstens 40 Teilnehmer, Antragstellung vor der Veranstaltung, Verwendungsnachweis binnen 6 Wochen nach Beendigung.

·       Internationale Begegnungen mit 5,00 € je Tag und Teilnehmer

·       Bau von Jugendräumen (Neubau, Erweiterung und Umbau mit 10% der zuwendungsfähigen Kosten)

Darüber hinaus gibt es

·       Landeszuwendungen für Erholungsaufenthalte von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien gemäß Richtlinie MFR I.VI in Höhe von 10,00 € je Tag und Teilnehmer für Fahrten der Sportjugend Region Kassel. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere Sozialhilfeempfänger/innen.

·       Zuschüsse für die Fort- und Weiterbildung von Jugendmitarbeitern aus Vereinen des Landkreises
Die Zuschüsse werden über den Kreisjugendring verwaltet. Nähere Informationen in der Sportjugend-Geschäftsstelle.

Stadt Kassel

Das Jugendamt der Stadt Kassel unterstützt die Jugendarbeit in folgenden Bereichen:

·       Allgemeine Jugendarbeit/Jugendpflege; hier sind der Verwendungszweck, die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme(n), die Anzahl der regelmäßig zusammentreffenden Gruppen, deren Teilnehmerstärke und die Bankverbindung des Vereins anzugeben.

·       Fahrten und Lager; hier sind alle Maßnahmen anzugeben, die mindestens 2 Tage dauern. Bezuschusst werden nur Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz innerhalb des Stadtgebiets haben. Betreuer werden auch dann bezuschusst, wenn sie außerhalb des Stadtgebiets wohnen. Die Gruppen müssen eine Stärke von mindestens 7 Kindern und Jugendlichen haben; auf jeweils 7 Teilnehmer unter 21 Jahren kann 1 Betreuer/Helfer bezuschusst werden, der seinerseits mindestens 16 Jahre alt sein muss. Nicht bezuschusst werden Fahrten mit überwiegend sportlichem Charakter (Wettkämpfe, Trainingslager, ...) oder solche, die bereits aus Bundes- oder Landesmitteln finanziert werden.

·       Internationale Jugendbegegnungen, insbesondere mit den Kasseler Partnerstädten; Maßnahmen in Kassel mit Gastgruppen aus den Partnerstädten sind ebenso zuschussfähig wie Besuche bei Partnergruppen in Västeras, Rovaniemi, Mulhouse, Jaroslawl, Ramat-Gan, Arnstadt und Berlin-Tiergarten. Ansprechpartner ist Herr Starke, Kommunales Jugendbildungswerk der Stadt Kassel.

·       Investitionsmittel; Anschaffungen für die Jugendarbeit im Verein sind als Investitionsmaßnahme förderfähig, wenn der Preis für den einzelnen Gegenstand (Wirtschaftsgut) mehr als 410,00 € (zzgl. MWSt.) beträgt und dieser einzeln nutzungsfähig ist. Diese Grenze gilt auch für Güter, die nur in Verbindung genutzt werden (technisch oder wirtschaftlich verbundene Wirtschaftsgüter wie Computer, Jugendraumbestuhlung, ...). Generell sind auch Baumaßnahmen förderfähig.

·       Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der Stadt Kassel gefördert werden, wenn sie von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe in geeigneten Einrichtungen und Zeltlagern mit einer Dauer von mindestens 14 Tagen durchgeführt werden. Diese Erholungsmaßnahmen sollen der Integration sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher dienen.               

Alle vorstehend genannten Anträge im Bereich der Stadt Kassel sind bis zum 15. Februar 2011 unserer Geschäftsstelle zu übersenden. Bei „Fahrten und Lagern” sollen alle für 2011 beabsichtigten Maßnahmen aufgeführt werden, damit wir und die Verwaltung des Stadtjugendamtes entsprechend planen können.

·       Sportjugend Hessen

·       Nach dem Förderkatalog der Sportjugend Hessen erhalten die Vereine und Verbände zur Durchführung auf Antrag finanzielle Unterstützungen für die Durchführung von überfachlichen Mitarbeiterfortbildungen, Jugendseminaren (außerschulische Jugendbildung) sowie Kooperationsmaßnahmen aus den Bereichen Kultur, Soziales, Politik und Sport. Die Anträge müssen vom Vorstand der Sportjugend Region Kassel befürwortet werden. Die Antragsfrist für Maßnahmen im Jahr 2012 endet am 15.12.2011. Solltet ihr für 2011 noch förderfähige Veranstaltungen planen, können „Nachanträge“ gestellt werden. Diese sind über die Sportjugend Region Kassel an die Sportjugend Hessen zu senden.

·       Auch 2011 sind Projekte von Juniorteams in Vereinen, Sportkreisen und Verbänden zu kulturellen, sportlichen, ökologischen, politischen und sozialpädagogischen Themen förderfähig (z.B. Mitternachtsbasketball, Organisation einer Sportsfunfete, Ausflugsfahrt, Wochenendfreizeit, ...) Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % der Projektkosten, maximal jedoch 350,00 €.

Sonstige Förderungen

·       Auch bei sonstigen Förderungen außerhalb der Sportjugend Hessen sind wir bemüht, kompetente Ansprechpartner/innen zu vermitteln (z. B: Internationale Jugendbegegnungen mit französischen Jugendlichen, Beschäftigung von Jugend- und Übungsleitern im Sportverein, Projekt „ 41233

·       Integration durch Sport“...).

Jugendsammelwoche des Hessischen Jugendrings (08. – 17.04.2011)

50% des gesammelten Betrages verbleiben zum Zwecke der Jugendarbeit in Eurer Gruppe. Weitere 20% werden dem Stadt- und dem Kreisjugendring zur Verfügung gestellt.

·       Vereine des Stadtgebietes melden ihren Bedarf an die Geschäftsstelle des Kasseler Jugendrings, Haus der Jugend, Mühlengasse 1, 34125 Kassel, Zimmer 205, Telefon 0561/573998.

·       Vereine des Landkreises wenden sich ab sofort an ihre jeweilige Gemeindeverwaltung.

Materialien

In unserer Geschäftsstelle (Auedamm 2) halten wir für die Arbeit in euren Vereinen Folgendes bereit:

·       Kleinbus VW-Transporter (langer Radstand) zum Ausleihen für Vereinszwecke

·       Gerätepool zum Ausleihen (Spielgeräte, Zelte, Streetsoccer-Anlage mit Hänger, ...)

·       Förderkatalog der Sportjugend Hessen

·       Ausleihliteratur und Info-Schriften

·       Videoreihen des Landesfilmdienstes zu den Themen „Jugend“, „Sexualität“, „Drogen“ (kostenfrei)

·       Jahresprogramme der Sportjugend Hessen, des LSBH und des Bildungswerks des LSBH

Mit den besten Wünschen für ein aktives Jahr

SPORTJUGEND REGION KASSEL